Beratungseinsatz

Beratungseinsatz:

Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?

Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld erhalten.

Wie oft muss der Beratungseinsatz abgerufen werden?

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze in den einzelnen Pflegegraden:

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1: nicht vorgeschrieben

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2: 1 mal pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3: 1 mal pro Halbjahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4: 1 mal pro Vierteljahr

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5: 1 mal pro Vierteljahr

Wir unterstützen Sie!

Die Pflege eines Angehörigen wird manchmal unterschätzt und kann sehr umfangreich werden. Im Beratungseinsatz beraten wir Sie über mögliche Hilfestellungen und Entlastungsmöglichkeiten. Wir unterstützen Sie bei Anträgen und Hilfsmittelbestellungen und leiten diese ein.
Der Beratungsbesuch ist für Sie kostenlos!