Unser Ziel ist es, dass alle Senioren ihren persönlichen Pflegeanspruch durch unsere Unterstützung erhalten. Viele pflegebedürftige Senioren und berufstätige Angehörige sind oft mit den Anträgen überfordert und über die zustehende Unterstützung durch ihre Pflege- und Krankenkasse nicht ausreichend informiert. Die Pflege- und Krankenkassen unterstützen die ambulante Versorgung sehr gut. Wir unterstützen, beraten und begleiten Sie, um ein qualitativ genussvolles Leben zu erhalten.
1. Schritt: Kontaktaufnahme:
Die Kundendaten werden telefonisch aufgenommen, es erfolgt eine kostenlose Erstberatung – um einen Überblick über den Pflegeaufwand zu erhalten. Anhand Ihrer Daten und Schilderungen erfolgt eine unverbindliche Ersteinschätzung.
2. Schritt: Persönlicher Besuchstermin und Einschätzung der Pflegesituation und Pflegegrade
Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden betroffene Personen in den Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit), Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ) oder in Pflegegrad 5 Härtefall (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oder Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation) eingeordnet. Je schwerer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, umso höher ist die Leistung aus der Pflegeversicherung.
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden die Ressourcen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen differenziert erfasst. Zudem werden neben den klassischen Bereichen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte umfassend betrachtet.
Vor Ort begutachtet unser Pflegeberater Ihre Wohnsituation, Pflegehilfsmittel sowie Arztbriefe und Krankenhausberichte. ein Pflegetagebuch ist nach den neuen Richtlinien nicht mehr notwendig.
Unser Pflegeberater erstellt zunächst eine Informationssammlung-
die zur Berechnung des aktuellen Pflegegrades notwendig ist.
Die strukturierte Informationssammlung zur Pflegegradbegutachtung ist unterteilt in:
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Aus diesen Elementen und einem ausführlichen persönlichen Gespräch (Neues Begutachtungs-Assessment oder kurz NBA genannt ) entsteht unsere erste Einschätzung nach der strukturierten Informationssammlung (SIS) und beschreibt den genauen Pflegeaufwand mit unserem Pflegegradrechner die Basis für eine anstehende Pflegegradbegutachtung.
Unser Pflegradrechner mit unserer Erstauswertung ist das Fundament zu Ihrer anstehenden Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst (MDK) und gibt Ihnen den roten Faden.
Wir unterstützen, beraten und begleiten Sie professionell und vertrauensvoll von der Antragstellung bis zur Begutachtung.
Unsere Pflegeberatung ist für Sie kostenlos